Ausbildung Atemschutz

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 Ausbildung:

Ca. 3 - 5 Lehrgänge pro Jahr mit jeweils mindestens 12 bis maximal 16 Teilnehmern finden statt.

Aktuelle Termine und Informationen für Teilnehmer erhalten Sie hier. (Details zu Termine siehe unten)

Der Lehrgang beinhaltet nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv) 2/1 "Rahmenvorschriften Ausbildung" 25 Stunden. Sie erfolgt nach den Maßgaben der FwDv 2/2 "Musterausbildungspläne" und der FwDv 7 "Atemschutz".

Die Anmeldung ist über die Kommandanten bzw. Stadtbrandmeister an den Kreisbrandmeister mit den Vorsorgeuntersuchungsbescheinigungen zuzustellen.

Voraussetzungen: Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt und soll nicht älter als 50 Jahre sein. Er darf keinen Bart im Bereich des Maskendichtrahmens haben und die Feuerwehrgrundausbildung muss abgeschlossen sein. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "G26" oder "G31" muss gültig sein. Wenn bei der Vorsorgeuntersuchung festgestellt wurde, dass die Sehschärfe schlechter als 0,7 ist, muss eine geeignete Maskenbrille getragen werden.

Inhalt:

In den Unterrichtsstunden, die über den gesamten Lehrgang verteilt sind, wird das notwendigste theoretische Wissen vermittelt.

Im Laufe der Praxisstunden soll der Teilnehmer vorrangig mit dem am meisten verwendeten Atemschutzgerät "Preßluftatmer" vertraut werden und sich die richtige Atemtechnik angewöhnen. Er muss lernen wie er sich in todbringender Umgebungsluft richtig schützt und verhält, sowie feuerwehrtechnische Tätigkeit (retten, löschen, schützen, bergen) verrichtet und dabei effektiv arbeitet.

Für die große Menge von Ausbildungsinhalten sind die 25 Stunden des Lehrganges relativ knapp bemessen. Dies ist vergleichbar mit einem Führerscheinneuling. Während der Ausbildung können nur die Grundlagen vermittelt werden. Erst durch die Praxis (durch mehrere Atemschutzübungen sowie der mindestens jährlichen Belastungsprüfung an einer Atemschutzübungsanlage und einigen Einsätzen) wird dies zur sicher beherrschten Routine.

Deshalb ist die Teilnahme an Fortbildungsübungen äußerst wichtig.

Kosten:

Die Ausbildung erfolgt in der Freizeit, an jeweils zwei Samstagen, sowie dem dazwischen liegenden Dienstag- und Donnerstag- Abend. Somit werden den betreffenden Gemeinden, und damit dem nutzniesenden Bürger als Steuerzahler, erhebliche Kosten durch den sonst zu ersetzenden Verdienstausfall der Teilnehmer und Ausbilder (einige tausend €) erspart.

Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Verpflegung von der zuständigen Gemeinde ( z.B. 37,5 €)

Details zu Termine

Informationen für Teilnehmer:   

Anfangs und Endzeiten eines Lehrganges:

    • 1. Samstag . .   8:30 bis 15:50 Uhr , Mittagspause 12:30 bis 13:15
    • Montag . . . .     19:00 bis 21:35 Uhr
    • Dienstag . . .     19:00 bis 21:35 Uhr
    • Donnerstag .     19:00 bis 21:35 Uhr
    • 2. Samstag . .   8:30 bis 15:50 Uhr , Mittagspause 12:45 bis 13:30

Den Lehrgangsplan im Detail finden Sie unter Details Lehrgangsplan:

Es besteht die Möglichkeit an der gemeinsamen Mittagspause (Brötchenservice) oder am gemeinsamen Mittagessen in einer Gaststätte (Verlängerung der Mittagspause) teilzunehmen.Im Pausenraum steht ein Getränkeautomat bereit.Eine Duschgelegenheit ist vorhanden.

Ort: Rettungszentrum Rottenburg, Sülchenstraße 24; 1.Obergeschoß, Lehrsaal der Feuerwehr.

Parken: Nur auf dem Parkplatz der Firma Elsässer, Ecke Winghoferstraße / Sofienstraße.

Lehrgangsunterlagen werden gestellt.Teilnehmer deren Sehschärfe schlechter als 0,7 ist, müssen eine Maskenbrille haben !!Ein Bartansatz im Bereich der Maskendichtung ist nicht zulässig !

Einsatzkleidung: Feuerwehrsicherheitsstiefel, Dienstanzug mit Jacke 90, Helm, Feuerwehrsicherheitsgurt, Atemschutzmaske, Flammschutzhaube.Antrag zur Aufwandsentschädigung ist an den zuständigen Kommandanten zu stellen.Haben Sie noch eine Frage? Der Ausbildungsleiter hilft gerne weiter.

Aktuelle Termine erfragen Sie bitte beim Ausbildungsleiter!

Details zu Termine

Details zu Lehrgangsplan

Lehrgangsplan:

Atemschutzgeräteträger

Tag:

Zeit:

Unterricht:

Thema:

 

 

Praxis:

 

 

     

1. Samstag

  8 30 -   9 15

U

Einführung, Info Lehrgangsorganisation.

  9 15 - 10 00

U

Atmung, Sauerstoffmangel, (Teil A 1).

 

10 15 - 11 45

P

Handhabung von Atemschutzgeräten

 

11 45 - 12 30

P

Gewöhnungsübung - Einsatztätigkeiten.

(Mittagspause)

 

13 15 - 14 00

U

Atemgifte, Schadstoffe, Sauerstoffmangel, (Teil A 2).

 

14 10 - 14 55

P

Gewöhnungsübung - (Filtergeräte u. Übungsanlage). 

 

15 05 - 15 50

U

Arten von Atemschutzgeräte - Einteilung, (Teil C 1.- 5.).

Montag

19 00 - 19 45

U

Atemschutzgeräte - Behältergeräte, (Teil C 1.3.2).

 

19 55 - 20 40

P

Orientierung im Dunkeln.

 

20 50 - 21 35

P

Einsatztätigkeit "Brandeinsatz, Löschangriff"

 

     

Dienstag

19 00 - 19 45

U

Suchtechniken

 

19 55 - 20 40

P

Verständigungsübung

 

20 50 - 21 35

P

Absuchen und Kennzeichnen von Räumen.

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag

19 00 - 19 45

U

Anforderung u. Verantwortlichkeit, (Teil B 1.+ 2.).

 

19 55 - 20 40

P

Belastungsvorprüfung.

 

20 50 - 21 35

P

Notfalltraining.

 

 

 

 

2. Samstag

  8 30 - 9 15

P

Einsatzvorbereitung / Selbstrettung.

  9 30 - 10 15

P

Körperliche Belastungsprüfung.

10 15 - 11 00

P

Körperliche Belastungsprüfung.

 

11 15 - 12 00

U

Einsatzgrundsätze (Teil D 3.)

12 00 - 12 45

U

Lernzielkontrolle

 

   

(Mittagspause)

 

13 30 - 14 15

P

Einsatz in vernebelter Umgebung

 

14 15 - 15 00

P

Einsatztätigkeit "Hilfeleistung" (Bergen).

 

15 05

P

Wartung und Pflege.

 

          - 15 50

U

Abschlussgespräch, Urkunden.

Details zu Lehrgangsplan

Details zu Unterrichtstunden

Die Themen jeweils einer Unterrichtsstunde sind:

  • Funktion der Atmung, Blutkreislauf, Zusammensetzung der Ein- u. Ausatemluft.
  • Atemgifte, Schadstoffe, Sauerstoffmangel.
  • Atemschutzgerätearten, zusätzliche Schutzkleidung.
  • Anforderung und Verantwortlichkeit im Atemschutz.
  • Suchtechniken.
  • Unterschiede, Aufbau und Funktion der verschiedenen Behältergeräte.
  • Lernzielkontrolle.
  • Die wichtigsten Einsatzgrundsätze.


Details zu Unterrichtstunden

Details zu Praxisstunden

Die Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind:

  • Handhabung der Atemschutzgeräte.
  • Gewöhnungsübung mit Preßluftatmer.
  • Gewöhnungsübung mit Filtergeräten.
  • Einsatzvorbereitung, Selbstrettung.
  • Orientierungsübung in Dunkelheit.
  • Einsatztätigkeit "Löschangriff".
  • Verständigungsübung mit Sprechfunkgeräten.
  • Einsatztätigkeit "Absuchen von Räumen".
  • Körperliche Belastungsvorprüfung.
  • Notfalltraining / Retten.
  • 1. Teil Körperliche Belastungsprüfung.
  • 2. Teil Körperliche Belastungsprüfung.
  • Einsatztätigkeit unter einsatzmäßigen Bedingungen.
  • Einsatztätigkeit "Hilfeleistung (Bergen)".
  • Wartung und Pflege von Atemschutzgeräten.


Details zu Praxisstunden

Details zu Kosten

Kosten der Atemschutz-Ausbildung:

Die Betriebskosten der Atemschutzübungsanlage trägt die Stadt, und wird mit dem Landratsamt verrechnet.Pro Teilnehmer werden von Landratsamt 129 € in Rechnung gestellt. Angemeldete aber nicht teilgenommene Feuerwehrangehörige werden mit dem halben Satz berechnet.

Details zu Kosten