Ausbildung Atemschutz
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Ausbildung: Ca. 3 - 5 Lehrgänge pro Jahr mit jeweils mindestens 12 bis maximal 16 Teilnehmern finden statt. Aktuelle Termine und Informationen für Teilnehmer erhalten Sie hier. (Details zu Termine siehe unten) Der Lehrgang beinhaltet nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv) 2/1 "Rahmenvorschriften Ausbildung" 25 Stunden. Sie erfolgt nach den Maßgaben der FwDv 2/2 "Musterausbildungspläne" und der FwDv 7 "Atemschutz". Die Anmeldung ist über die Kommandanten bzw. Stadtbrandmeister an den Kreisbrandmeister mit den Vorsorgeuntersuchungsbescheinigungen zuzustellen. Voraussetzungen: Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt und soll nicht älter als 50 Jahre sein. Er darf keinen Bart im Bereich des Maskendichtrahmens haben und die Feuerwehrgrundausbildung muss abgeschlossen sein. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "G26" oder "G31" muss gültig sein. Wenn bei der Vorsorgeuntersuchung festgestellt wurde, dass die Sehschärfe schlechter als 0,7 ist, muss eine geeignete Maskenbrille getragen werden. |
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Inhalt: In den Unterrichtsstunden, die über den gesamten Lehrgang verteilt sind, wird das notwendigste theoretische Wissen vermittelt. Im Laufe der Praxisstunden soll der Teilnehmer vorrangig mit dem am meisten verwendeten Atemschutzgerät "Preßluftatmer" vertraut werden und sich die richtige Atemtechnik angewöhnen. Er muss lernen wie er sich in todbringender Umgebungsluft richtig schützt und verhält, sowie feuerwehrtechnische Tätigkeit (retten, löschen, schützen, bergen) verrichtet und dabei effektiv arbeitet. Für die große Menge von Ausbildungsinhalten sind die 25 Stunden des Lehrganges relativ knapp bemessen. Dies ist vergleichbar mit einem Führerscheinneuling. Während der Ausbildung können nur die Grundlagen vermittelt werden. Erst durch die Praxis (durch mehrere Atemschutzübungen sowie der mindestens jährlichen Belastungsprüfung an einer Atemschutzübungsanlage und einigen Einsätzen) wird dies zur sicher beherrschten Routine. Deshalb ist die Teilnahme an Fortbildungsübungen äußerst wichtig. |
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Kosten: Die Ausbildung erfolgt in der Freizeit, an jeweils zwei Samstagen, sowie dem dazwischen liegenden Dienstag- und Donnerstag- Abend. Somit werden den betreffenden Gemeinden, und damit dem nutzniesenden Bürger als Steuerzahler, erhebliche Kosten durch den sonst zu ersetzenden Verdienstausfall der Teilnehmer und Ausbilder (einige tausend €) erspart. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Verpflegung von der zuständigen Gemeinde ( z.B. 37,5 €) |
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